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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03   

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https://dejure.org/2003,14544
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03 (https://dejure.org/2003,14544)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03 (https://dejure.org/2003,14544)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - L 8 RJ 53/03 (https://dejure.org/2003,14544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Privilegierung von Versicherten nach Aufbau eines eigenen Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03
    Mit Beschluss vom 01.10.1997 hat der Senat im Hinblick auf einen Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 28.05.1997 (8 RKn 27/95) mit Blick auf die Frage der Rückwirkung der gesetzlichen Regelung des § 93 Abs. 5 S.3 SGB VI für die Zeit vor deren Verkündung am 27.09.1996 das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Die Anrechnungsregel ist verfassungsgemäß, soweit sie Rentenbezugszeiten ab dem 01.08.1996 (Folgemonat nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages zum WFG am 09.07.1996) betrifft (vgl. BSG, Teilurteil vom 28.05.1997 - 8 RKn 27/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 3, Urteil vom 30.06.1997 - 8 RKn 28/95; Urteil vom 13.03.2002 - B 8 KN 4/00 R - SozR 3-2600 § 93 Nr. 11).

    Soweit es darin Vorlagebeschlüsse des BSG vom 28.05.1997 - 8 RKn 27/95 und 8 RKn 28/96 - und LSG Halle (Saale) vom 18.02.1998 - L 6 KN 3/96 - mit der Begründung als unzulässig verworfen hat, dass die vorlegenden Gerichte nicht begründet hätten, inwiefern trotz der Vertrauensschutzregelungen der §§ 45 bzw. 48 SGB X eine rückwirkende Anwendung des § 93 Abs. 5 S. 3 idF des WFG vom 25.09.1996 auf die den Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalte in Betracht komme, ist dies für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil sich die Ausführungen des BVerfG - entsprechend dem Gegenstand der Vorlage - auf die rückwirkende Aufhebung der rentenrechtlichen Bewilligungsbescheide beziehen.

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03
    Die vom 4. Senat des BSG (Urteil vom 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R - SozR 3-2600 § 93 Nr. 8) vertretene Auffassung, die Anrechnung sei erst ab 01.02.1997 verfassungsgemäß, weil die Umsetzung der neuen Rechtslage durch das Gericht in allen Fällen im Ergebnis mit einer zeitlichen Verzögerung zu erfolgen habe, ist vorliegend nicht einschlägig (ebenso BSG, Urteil vom 16.05.2000 - B 8 KN 11/02 R -).

    Bezüglich der für die Zeit ab 01.08.1996 gemäß § 95 Abs. 5 S. 3 SGB VI gerechtfertigten Anrechnung der Unfallhinterbliebenenrente auf die Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein tatsächliches oder gedachtes Korrekturverfahren nach § 48 Abs. 1 S.1 SGB X nicht notwendig, da der Klägerin die Witwenrente - anders als in dem vom 4. Senat des BSG, Urteil vom 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R - (SozR 3-2600 § 93 Nr. 8) entschiedenen Fall - von vornherein nur unter Anrechnung der Unfallhinterbliebenenrente gewährt wurde.

    Der Senat weicht insbesondere nicht von der mehrfach zitierten Entscheidung des 4. Senats des BSG (Urteil vom 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R -) ab, der die Anrechnung der Unfallhinterbliebenenrente auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der genannten Entscheidung aufgrund eines notwendigen "gedachten" Korrekturverfahrens nach § 44 Abs. 1 SGB X bzw. § 48 Abs. 1 S.1 iVm § 24 Abs. 1 SGB X erst für die Zeit ab Februar 1997 für verfassungsgemäß hält.

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht (1 BvL 19, 97 u.a., BverfGE 105, 48, 58 ff) den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts sowie weitere Vorlagebeschlüsse mit Beschluss vom 20.02.2002 als unzulässig verworfen hatte, wurde das hiesige Verfahren wieder aufgenommen.

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der in dem zwischenzeitlich ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 20.02.2002 (1 BvL 19/97 u.a. - BVerfGE 105, 48, 58 ff) gegebenen Hinweise.

  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 11/02 R

    Anrechnung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03
    Die vom 4. Senat des BSG (Urteil vom 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R - SozR 3-2600 § 93 Nr. 8) vertretene Auffassung, die Anrechnung sei erst ab 01.02.1997 verfassungsgemäß, weil die Umsetzung der neuen Rechtslage durch das Gericht in allen Fällen im Ergebnis mit einer zeitlichen Verzögerung zu erfolgen habe, ist vorliegend nicht einschlägig (ebenso BSG, Urteil vom 16.05.2000 - B 8 KN 11/02 R -).

    Denn in dem dort entschiedenen Fall hatte der beklagte Versicherungsträger dem Grundsatz von Treu und Glauben im Verwaltungsrechtsverhältnis zuwider gehandelt, indem er seine bei Einlegung "objektiv noch in vollem Umfang unbegründete Revision nunmehr uneingeschränkt weiter verfolgte, obwohl er - wie von ihm in der mündlichen Verhandlung vor dem BSG ausgeführt und auf Nachfrage bestätigt wurde - inzwischen die richtige Rechtskenntnis erlangt hatte, dass er sich in den angefochtenen Anrechnungsbescheiden und auch in den Vorinstanzen rechtswidrig verhalten hatte, weil er die Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung nicht hätte anrechnen dürfen ..." (vgl. BSG, Urteil vom 26.02.2003 - B 8 KN 11/02 R -).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03
    Zudem unterliegen Ansprüche von Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Versorgung ihrer Hinterbliebenen nicht dem Eigentumschutz des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz - GG - (vgl. im Einzelnen BVerfG Beschuss vom 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86 und 1 BvR 1484/86 - SozR 3-2940 § 58 Nr. 1).
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03
    Um diesen Unternehmern weiterhin einen Anreiz zu geben, auch sich selbst in dem für ihre Arbeitnehmer geschaffenen Versicherungssystem (freiwillig) zu versichern und damit gerade das Eigeninteresse der Unternehmer an diesem Versicherungszweig zu wecken, werden ihre Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung anrechnungsfrei gelassen (BSG, Urteil vom 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R -).
  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 28/96
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03
    Soweit es darin Vorlagebeschlüsse des BSG vom 28.05.1997 - 8 RKn 27/95 und 8 RKn 28/96 - und LSG Halle (Saale) vom 18.02.1998 - L 6 KN 3/96 - mit der Begründung als unzulässig verworfen hat, dass die vorlegenden Gerichte nicht begründet hätten, inwiefern trotz der Vertrauensschutzregelungen der §§ 45 bzw. 48 SGB X eine rückwirkende Anwendung des § 93 Abs. 5 S. 3 idF des WFG vom 25.09.1996 auf die den Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalte in Betracht komme, ist dies für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil sich die Ausführungen des BVerfG - entsprechend dem Gegenstand der Vorlage - auf die rückwirkende Aufhebung der rentenrechtlichen Bewilligungsbescheide beziehen.
  • BSG, 13.03.2002 - B 8 KN 4/00 R

    Zusammentreffen einer Unfallwitwenrente und einer Witwenrente aus der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03
    Die Anrechnungsregel ist verfassungsgemäß, soweit sie Rentenbezugszeiten ab dem 01.08.1996 (Folgemonat nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages zum WFG am 09.07.1996) betrifft (vgl. BSG, Teilurteil vom 28.05.1997 - 8 RKn 27/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 3, Urteil vom 30.06.1997 - 8 RKn 28/95; Urteil vom 13.03.2002 - B 8 KN 4/00 R - SozR 3-2600 § 93 Nr. 11).
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 28/95

    Zusammentreffen von Witwenrente mit Unfallhinterbliebenenrente, Erfüllungsfiktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03
    Die Anrechnungsregel ist verfassungsgemäß, soweit sie Rentenbezugszeiten ab dem 01.08.1996 (Folgemonat nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages zum WFG am 09.07.1996) betrifft (vgl. BSG, Teilurteil vom 28.05.1997 - 8 RKn 27/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 3, Urteil vom 30.06.1997 - 8 RKn 28/95; Urteil vom 13.03.2002 - B 8 KN 4/00 R - SozR 3-2600 § 93 Nr. 11).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - L 6 KN 3/96
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03
    Soweit es darin Vorlagebeschlüsse des BSG vom 28.05.1997 - 8 RKn 27/95 und 8 RKn 28/96 - und LSG Halle (Saale) vom 18.02.1998 - L 6 KN 3/96 - mit der Begründung als unzulässig verworfen hat, dass die vorlegenden Gerichte nicht begründet hätten, inwiefern trotz der Vertrauensschutzregelungen der §§ 45 bzw. 48 SGB X eine rückwirkende Anwendung des § 93 Abs. 5 S. 3 idF des WFG vom 25.09.1996 auf die den Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalte in Betracht komme, ist dies für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil sich die Ausführungen des BVerfG - entsprechend dem Gegenstand der Vorlage - auf die rückwirkende Aufhebung der rentenrechtlichen Bewilligungsbescheide beziehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 4 RA 32/03

    Rentenversicherung

    Einer den Regeln des § 48 Abs. 1 SGB X unterliegenden Aufhebung eines zuvor ergangenen Bewilligungsbescheides, mit dem die Witwenrente zunächst anrechnungsfrei gewährt wurde, bedürfte es somit vorliegend nicht (vgl. LSG NRW, Urteil vom 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03 -).
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